Verkehrskunde: 8 Lektionen obligatorisch Fr. 220.00
Theoriekurs: 8 Lektionen Fr. 150.00
Nothelferkurs exkl. Ausweis Fr. 99.00
Schaltgetriebe / Wagen der Fahrschule:
Fahrunterricht Personenwagen Einzellektion Fr. 90.00 10er Abo Fr. 850.00
Eine Fahrlektion dauert jeweils 45 Minuten
Abo preise sind im Voraus zu Bezahlen
Bei Bezahlung auf Rechnung nach erfolgtem Unterricht wird ein Zuschlag von 2.- Pro Lektion
erhoben
Personenwagen Automat / Wagen der Fahrschule
Fahrunterricht Personenwagen Automat Einzellektion Fr. 90.00 10er Abo Fr. 850.00
Fahrunterricht BPT
Berufsmässiger Personentransport bis 18 Sitzplätze Einzellektion Fr. 90.00 ( Taxi und Kleinbus ) 10er Abo Fr. 850.00
Anhänger Fahrschule
Fahrunterricht Anhänger B/E Einzellektion Fr. 120.00
Motorrad ( Motorrad des Schülers)
Oblig. Motorrad-Kurs ( A1 - A - A 35KW ) 12 Std. Fr. 540.00
Oblig. Motorrad-Kurs ( A - A 35KW ) wer A1 hat 4 Std. Fr. 200.00
Einzellektion Fr. 90.00
Einzellektion mit 2 Personen Fr. 70.00
Versicherung
Die Bezahlung einer Versicherungs- und Administratonsgebühr ist für jeden Fahrschüler/in obligatorisch (Vollkasko und Lenker). Gültig während der Ausbildung bei der Fahrschule Seiler.
- Auto (gültig max. 2 Jahre). Fr. 100.-
- Anhänger ( gültig max 2 Jahre ) Fr. 100.-
- Motorrad + Roller / Ist Sache der Sache der Teilnehmer
Achtung beim Preisvergleich
Zu beachten ist, dass es sich bei Fahrstundenpreisen um Dienstleistungspreise handelt, die, anders als bei Güterpreisen, schwer miteinander vergleichbar sind. Zu einer günstigen Ausbildung trägt nicht allein der Lektionspreis, sondern auch die Anzahl benötigter Fahrstunden bei! Somit ist bei der Auswahl der Fahrschule der Aspekt der Qualität von mindestens ebenso grosser Wichtigkeit wie der Preis.
Durch die Intensität unseres Unterrichts, bürgen wir für eine eviziente, qualitativ hochstehende Ausbildung, was heisst: Bei uns fahren Sie preiswert!
Überzeugen Sie sich bei einer unverbindlichen Probefahrstunde!
Achtung!!! Fahrstunden müssen mindesten 24 Stunden vor dem Termin Abgesagt oder verschoben werden, sonst werden sie Verrechnet!!!
Bei Unfall oder Krankheit muss ein Arztzeugnis für Arbeits-oder Fahrunfähikeit vorgelegt werden.
Ist das nicht der Fall, müssen die Fahrstunden verrechnet und bezahlt werden !!!